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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Service “Tibber VPP”

1. Geltungsbereich 1.1 Diese Bedingungen (“AGB”) der Tibber Deutschland GmbH, Handelsregister HRB 208753, USt‑ID DE326970067, Strelitzer Str. 60, 10115 Berlin, E‑Mail: hello@tibber.com, („Tibber“) gelten ergänzend zu den Tibber App‑AGB und dem Stromliefervertrag des Kunden mit Tibber (zusammen “TibberVerträge”) für die Nutzung des Virtual Power Plant (VPP) Services (“Tibber VPP”) über die Tibber App. Sie gelten für alle aktuellen und künftigen Geräte, für die der Kunde den Service Tibber VPP aktiviert. 1.2 Voraussetzungen für die Teilnahme am Tibber VPP sind (i) ein Tibber Konto, (ii) ein laufender Stromliefervertrag mit Tibber, (iii) kompatible, verknüpfte Gerät(e), (iv) eine funktionsfähige Internetverbindung, (v) ein intelligentes Messsystem mit ¼ h Messwerterfassung, (vi) Durchführung des Smart Charging Ladevorgangs am Netzanschlusspunkt der Marktlokation des zugehörigen Stromvertrags. Der Nachweis erfolgt über das am Netzanschlusspunkt installierte intelligente Messsystem (Smart Meter). Die Aktivierung und Integration geeigneter Geräte erfolgt gemäß den Anweisungen in der Tibber App. 

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss 2.1 Durch die Nutzung des Service Tibber VPP gestattet der Kunde Tibber gegen die in diesem Vertrag genannte Vergütung, die vom Kunden aktivierten Geräte zum Zweck der Vermarktung an den Stromgroßhandelsmärkten, insbesondere dem Spotmarkt der EPEX Spot SE (Day‑Ahead/Intraday, Preiszone DE/LU) und, soweit das Gerät hierfür geeignet und zugelassen ist, zur Erbringung von Regelreserve zu steuern. Tibber kann den Zeitpunkt des Strombezugs (z. B. EV‑Laden, Heimspeicherladung) verschieben und – soweit das Gerät dies unterstützt – eine Einspeisung aus dem Gerät in das Stromnetz veranlassen. 2.2 Der Service Tibber VPP ist kein Bestandteil des Stromliefervertrags und stellt eine optionale Zusatzleistung dar. Die im Rahmen des Service Tibber VPP gewährte Vergütung stellt keine Gegenleistung für den Bezug oder die Einspeisung von elektrischer Energie dar und ist insbesondere kein Bestandteil des Arbeitspreises oder sonstiger Preisbestandteile des Stromliefervertrags. Sie wird ausschließlich für die Bereitstellung und Nutzung von steuerbarer Flexibilität sowie für die Teilnahme an Optimierungs- und Vermarktungsprozessen gewährt. 2.3 Die Teilnahme am Service Tibber VPP wird vom Kunden über die Tibber App beantragt. Die Aktivierung des Service in der App stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss dieses Vertrags dar. Tibber bestätigt den Eingang des Angebots unverzüglich in elektronischer Form (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer gesonderten Vertragsbestätigung durch Tibber in Textform (z. B. per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung) zustande.

3. Wertschöpfung und Preiseffekte 3.1 Im Rahmen der Service „Tibber VPP“ kann der Kunde in Abhängigkeit vom gewählten Stromtarif an folgenden Services teilnehmen:

a) Dynamischer Tarif: Grid Rewards (s. Ziffer 3.2)

b) Festpreistarif: Ladebonus (s. Ziffer 3.3)

Beide Bonusprogramme gelten für eine Smart Charging Session. Eine „Smart Charging Session” bezeichnet den Zeitraum ab Erreichen des Minimum SOC bis zum angestrebten Abfahrtszeitpunkt oder bis zum Entkoppeln des Fahrzeugs, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

Der Kunde kann die Funktion Smart Charging in der App aktivieren und dort den Minimum SOC (Mindestladefüllstand), den angestrebten Abfahrtszeitpunkt sowie den Target SOC (gewünschten Zielladezustand) im Abfahrtszeitpunkt einstellen. Mit der Funktion „Minimum SOC kann der Kunde einstellen, bis zu welchem Batterieladefüllstand (SOC) die Batterie sofort geladen werden soll, ohne dass eine Preisoptimierung stattfindet.  Lädt der Kunde unter Nutzung der Funktion „Minimum SOC“, wird das verbundene Gerät unverzüglich auf den entsprechenden Ladezustand gebracht. Eine Optimierung unter dem Service Tibber VPP findet bis zum Erreichen des Minimum SOC nicht statt.

Für die Smart Charging Session erstellt Tibber unter Berücksichtigung der aktuellen Strompreise sowie der vom Kunden festgelegten Einstellungen einen „Smart Charging Plan“. Der Smart Charging Plan enthält insbesondere Beginn und Ende der Smart Charging Session sowie geplante Ladezeiträume. 3.2 Grid Rewards in Kombination mit einem dynamischen Tarif

a) Innerhalb einer Smart Charging Session kann der Smart Charging Plan unter Einhaltung der Kundenvorgaben fortlaufend optimiert werden. Die hieraus resultierenden Erlöse werden nach Abzug der Servicekosten in Form von Grid Rewards an den Kunden ausgeschüttet.

b) Verlegt Tibber den Verbrauch des Kunden in ein Zeitfenster mit höherem Spotpreis auf der EPEX Spot SE (“Spotpreis”) als im ursprünglichen Zeitfenster, so erhält der Kunde zusätzlich als Bestandteil der Grid Rewards eine Kompensation zum Ausgleich des ursprünglich niedrigeren Spotpreises des Ausgangszeitfensters (jeweils zzgl. der “Weiteren Preisbestandteile” nach § 4 des Stromliefervertrags). Entgelte Dritter (z. B. Netzbetreiber) sind hiervon nicht umfasst. Verlegt Tibber den Verbrauch des Kunden von einem Zeitfenster, für den zum Zeitpunkt der Verlegung noch kein Spotpreis feststeht, erhält der Kunde anstatt des Spotpreises des Ausgangszeitfensters den prognostizierten Spotpreis des Ausgangszeitfensters (jeweils zzgl. Tibber-Aufschlag). Dies gilt unabhängig davon, ob der prognostizierte Spotpreis des Ausgangszeitfensters dem tatsächlichen Spotpreis des Ausgangszeitfensters entspricht, diesen übersteigt oder unterschreitet.

c) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Flexibilität des Kunden tatsächlich vermarktet wird, insbesondere kann Tibber bei hohen Gesamtvolumina die Teilnahme kapazitätsbezogen begrenzen; die Auswahl erfolgt automatisiert auf Basis historischer Teilnahme, mit dem Ziel, den Service Tibber VPP möglichst vielen Kunden diskriminierungsfrei zugänglich zu machen.

3.3 “Ladebonus” mit einem Festpreistarif

a) Im Rahmen des Ladebonus wird für jede Smart Charging Session ein Smart Charging Plan erstellt, der die vom Kunden festgelegten Vorgaben berücksichtigt. Während der Smart Charging Session optimiert Tibber kontinuierlich die Ladezeitpunkte unter Einhaltung dieser Kundenvorgaben. Der Kunde erhält vorbehaltlich dieser Ziffer 3.3 a)  für jede volle Stunde einer Smart Charging Session eine Vergütung. Die jeweils geltende Höhe der Vergütung pro Stunde wird transparent in der App dargestellt. Tibber ist berechtigt, die Vergütungshöhe aufgrund sich ändernder Marktbedingungen anzupassen; etwaige Anpassungen werden dem Kunden im Voraus transparent mitgeteilt. 

4. Vergütung  4.1 Im Rahmen der Nutzung des Service Tibber VPP erhält der Kunde von Tibber eine Gutschrift für die Bereitstellung von Flexibilität und Durchführung von Lade- und ggf. Entladevorgängen. Die Vergütung ist sowohl je Smart Charging Session auf eine maximale Anzahl vergütungsfähiger Stunden als auch insgesamt auf einen monatlichen Höchstbetrag begrenzt. Die Höhe der Vergütung einschließlich der geltenden Höchstgrenzen wird in der App vor Beginn der Smart Charging Session transparent dargestellt. Anpassungen der Vergütung beruhen auf den Bruttovermarktungserlösen (u. a. Spotpreise der EPEX Spot SE, Vermarktungserlöse), Kosten (Ausgleichsenergie, Transaktionsgebühren, Servicebereitstellung).

4.2 Die im Rahmen des Service Tibber VPP gewährten Vergütungen werden dem Kunden gutgeschrieben und in der App gesondert ausgewiesen. Tibber kann die Vergütung mit Forderungen Tibbers aus dem Stromliefervertrag gegen den Kunden aufrechnen, ohne dass hierdurch eine Änderung oder Neubewertung der vertraglich vereinbarten Strompreise erfolgt. Eine Aufrechnung des Kunden ist auf rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen beschränkt.

4.3 Der Ladevorgang bis zum Erreichen des Minimum SOC ist nicht Bestandteil der Flexibilitätsvermarktung und wird entsprechend nicht im Rahmen des VPP-Services vergütet.

5. Abrechnung 5.1 Die Abrechnung erfolgt in Textform. Die Vergütung wird bei einem

(i) dynamischen Tarif mit der monatlichen Stromrechnung verrechnet und separat in dieser ausgewiesen. 

(ii) Festpreistarif mit der (Korrektur-)Abrechnung verrechnet. Eine Verrechnung mit monatlichen Abschlägen erfolgt nicht.

5.2 Übersteigt die Summe der Vergütungen die Stromkosten des Kunden, wird der Überschuss bei monatlicher Abrechnung auf Folgerechnungen übertragen oder, bei einem Abrechnungsturnus länger als einem Monat, binnen vier Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats an den Kunden ausgezahlt. 5.3 Zusätzlich zur Abrechnung wird die dem Kunden zustehende Vergütung in der App transparent ausgewiesen.

6. Pflichten des Kunden und Teilnahmevoraussetzungen  6.1 Eine Verfügbarkeitsgarantie seitens des Kunden besteht nicht. Der Kunde kann Geräte jederzeit in der App verfügbar machen oder die Verfügbarkeit entziehen und Verfügbarkeitsfenster sowie Beschränkungen festlegen. Änderungen nach Beginn eines Verfügbarkeitszeitraums (z. B. Abstecken eines Fahrzeugs) können die Teilnahme an dem Service Tibber VPP verhindern. Tibber kann in diesen Fällen Vergütungen für die betroffene Steuerung verhältnismäßig kürzen bzw. die Vergütung kann nach Maßgabe von Ziffer 3.3 entfallen. 6.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Gerät steuerbar ist (korrekte physische/digitale Einstellungen und Konnektivität, richtige App‑Verfügbarkeit). Tibber unterstützt seine Kunden dabei, die Geräte für die Teilnahme zu ertüchtigen. 6.3 Die Vergütung nach diesem Vertrag kann je nach individueller Situation steuerlich relevant sein. Der Kunde hat dies für seinen konkreten Fall eigenverantwortlich zu prüfen.

7. Verantwortung von Tibber 7.1 Tibber wird im Rahmen der Steuerung die Geräteeinstellungen und Instruktionen des Kunden beachten.

7.2 Der Kunde räumt Tibber das Recht ein, die für die Erbringung des Service Tibber VPP erforderlichen Daten aus den aktivierten Geräten auszulesen sowie diese Geräte im Rahmen des Service Tibber VPP zu steuern.

7.3 Anzeigen in der App (z. B. individueller Strompreis, Vergütungen) stellt Tibber bereit; auch bei Anzeigeproblemen läuft der Service Tibber VPP weiter. Die Vergütungsberechnung erfolgt weiterhin nach diesen AGB.

7.4 Die Auswahl der für die Optimierung genutzten Märkte sowie die konkrete Vermarktungsstrategie erfolgt durch Tibber nach bestem Bemühen und auf Basis der jeweils verfügbaren Informationen; ein bestimmter Vermarktungserfolg oder eine bestimmte Mindestvergütung werden nicht garantiert.

7.5 Tibber stellt eine hohe Verfügbarkeit des Service sicher. Eine bestimmte Verfügbarkeitsgarantie besteht seitens Tibber nicht.

8. Exklusivität 8.1 Mit Aktivierung eines Geräts für den Service Tibber VPP räumt der Kunde Tibber das ausschließliche Recht ein, dieses Gerät für Zwecke dieses Services zu steuern; die Exklusivität gilt nur für das jeweilige aktivierte Gerät und nur während dessen Aktivierung. Der Kunde kann die Exklusivität jederzeit durch Deaktivierung in der App beenden. 

9. Vertragsdauer, Kündigung 9.1 Der Service Tibber VPP läuft unbefristet. Der Kunde kann die Teilnahme jederzeit auf Geräteebene in der App deaktivieren; zudem kann der Kunde den Service Tibber VPP insgesamt jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen in Textform kündigen.

9.2 Tibber kann den Service Tibber VPP mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3 Zudem endet der Service Tibber VPP automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn eine der Teilnahmevoraussetzungen unter Ziffer 1.2 endgültig entfällt. 

10. Änderung der AGB

10.1 Tibber ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit nach Vertragsschluss unvorhersehbare Veränderungen eintreten, die von Tibber nicht veranlasst wurden und auf deren Eintritt Tibber keinen Einfluss hat, wenn durch diese Veränderungen die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Veränderungen in diesem Sinne können insbesondere hervorgerufen werden durch neue oder geänderte gesetzliche Grundlagen, neue Rechtsprechung oder neue oder geänderte Festlegungen oder andere Entscheidungen der Bundesnetzagentur oder anderer Behörden. Tibber wird die AGB nur ändern, wenn und soweit die Änderung erforderlich ist, um die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen oder wenn Regelungslücken nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung entstehen lassen, die nicht durch ohnehin geltende gesetzliche Vorschriften geschlossen werden. Die jeweiligen Änderungen wird Tibber dem Kunden mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform bekanntgeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Änderungen in Textform zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen zu widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als genehmigt. Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens in Textform kündigen. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird Tibber den Kunden bei Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen.

11. Haftung

Die Haftung von Tibber ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, wenn der Schaden lediglich auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Pflichten durch Tibber beruht. Nicht wesentliche Pflichten sind solche, auf deren Einhaltung durch Tibber der Kunde nicht vertrauen kann. Ferner ist die Haftung von Tibber und ihrer Erfüllungsgehilfen im Falle der leichten Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Tibber haftet nicht für den gewöhnlichen, zweckentsprechenden Verschleiß der Hardware des Kunden.

12. Widerrufsrecht

12.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

12.2 Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag bzw. die Änderungsvereinbarung zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Tibber (Tibber Deutschland GmbH, Strelitzer Str. 60, 10115 Berlin, E-Mail hello@tibber.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Widerruft der Kunde diesen Vertrag, enden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs die gegenseitige Rechte und Pflichten unter diesem Vertrag. Zum Widerrufen kann der Kunde das folgende Widerrufsformular verwenden oder in der App die digitale Widerrufsfunktion nutzen. 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn der Kunde den Vertrag bzw. die Änderungsvereinbarung widerrufen will, dann ist bitte dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden.)

An die Tibber Deutschland GmbH, Strelitzer Str. 60, 10115 Berlin, E-Mail hello@tibber.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag/ Änderungsvereinbarung über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

Datum

________________________

Unzutreffendes streichen.

Widerrufsbelehrung hier als PDF herunterladen 13. Datenschutz 13.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung (https://tibber.com/de/datenschutzerklarung) enthalten. Tibber steuert Geräte nur im Rahmen der in der App durch den Kunden erteilten Einwilligungen/Einstellungen. 14. Schlussbestimmungen 14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden bleiben unberührt. Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 14.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle tritt die gesetzliche Regelung. 14.3 Tibber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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