Kampagnenbedingungen – Smart Battery
1 Allgemeines
1.1 Diese Kampagnenbedingungen („Kampagnenbedingungen“) gelten für alle Stromverträge zwischen der Tibber Deutschland GmbH und dem Kunden mit einem Bestelldatum innerhalb des Aktionszeitraums („Zeitraum“). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Stromlieferung der Tibber Deutschland GmbH („AGB“) sowie die Vertragsbestätigung (gemeinsam bezeichnet als „Vertrag“).
1.2 Diese Kampagnenbedingungen regeln, unter welchen Voraussetzungen der Kunde die spezifischen Aktionsrabatte („Rabatt“) erhält.
1.3 Der Rabatt gilt für alle Verträge innerhalb des angegebenen Zeitraums. Das bedeutet, dass ein Kunde mit mehr als einem (1) Vertrag den Rabatt für jeden einzelnen Vertrag erhält, sofern die einzelnen Verträge unterschiedliche Messstellen (Marktlokationen) betreffen.
1.4 Falls ein Widerspruch zwischen diesen Kampagnenbedingungen und anderen Teilen des Vertrags besteht, haben die Kampagnenbedingungen Vorrang.
2 Rabattbedingungen
2.1 Der Rabatt besteht darin, dass die reguläre monatliche Tibber-Gebühr („Tibber Gebühr“) auf 0 Euro reduziert wird.
2.2 Die Tibber-Gebühr ist im Vertrag festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine anderen Gebühren als die Tibber-Gebühr rabattiert werden. Das heißt, alle weiteren Preisbestandteile („weitere Preisbestandteile“) bleiben – mit Ausnahme der Tibber-Gebühr – gültig. 2.3 Der Rabatt steht während eines festgelegten Rabattzeitraums („Rabattzeitraum“) zur Verfügung; siehe Abschnitt 4.
3 Voraussetzung für den Rabatt
3.1 Damit der Rabatt gewährt wird, müssen die folgenden Bedingungen durch den Kunden erfüllt sein: 3.2 Der Kunde muss gegenüber Tibber verbindlich der Strombelieferung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b der AGB zustimmen. Die verbindliche Beauftragung kann ausschließlich über https://tibber.com/de/kostal abgeschlossen werden. Tibber behält sich das Recht vor, das Enddatum des Zeitraums anzupassen; eine rückwirkende Verkürzung des Zeitraums erfolgt jedoch nicht. 3.3 Der Kunde versichert gegenüber Tibber, dass Tibber Strom gemäß dem Stromvertrag liefern wird. Das Datum der ersten Strombelieferung muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach Vertragsabschluss durch den Kunden liegen. 3.4 Der Verbrauch an der Entnahmestelle wurde in den letzten drei (3) Monaten vor Abschluss des Stromvertrags durch den Kunden nicht bereits über ein Lieferverhältnis mit Tibber gedeckt, es sei denn, ein vorheriger Mieter oder Eigentümer wurde über dieselbe Entnahmestelle versorgt. 3.5 Der Kunde versichert Tibber, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Entnahmestelle unter anderem mindestens eine Heimbatterie umfasst.
4 Rabattzeitraum und Beendigung
4.1 Der Rabatt wird ab dem ersten Monat der Stromlieferung gemäß dem Vertrag für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten angewendet.
4.2 Nach Ablauf des Rabattzeitraums wird die zu diesem Zeitpunkt gültige Tibber-Gebühr ohne besondere Mitteilung an den Kunden berechnet.
4.3 Tibber behält sich das Recht vor, zu prüfen, ob die Zusicherung gemäß Abschnitt 3.5 korrekt ist. Zu diesem Zweck kann Tibber vom Kunden die Vorlage ausreichender Nachweise verlangen (z. B. Foto des installierten Produkts, Registrierungsbescheinigung oder Auftragsbestätigung). Bei Nichterfüllung der Zusicherung gemäß 3.5 behält sich Tibber das Recht vor, den Rabatt endgültig zu beenden oder vorübergehend auszusetzen. Gleiches gilt, wenn der Kunde nicht auf Tibbers Aufforderung reagiert, ausreichende Nachweise über das Vorliegen der in 3.5 genannten Geräte vorzulegen. Bei festgestelltem Betrugsverhalten behält sich Tibber außerdem das Recht vor, bereits gewährte Rabatte nachzuberechnen. Jede Beendigung oder Aussetzung gemäß den vorstehenden Bestimmungen tritt sofort in Kraft.
Wenn der Rabatt nach dieser Regelung beendet oder ausgesetzt wird, bleibt der Vertrag in Kraft und die Tibber-Gebühr wird entsprechend berechnet.
Eine vorübergehende Aussetzung hat keinen Einfluss auf den festgelegten Endmonat des Rabattzeitraums. 4.4 Wenn der Kunde den Vertrag während des Rabattzeitraums kündigt, verfallen die Bedingungen dieser Aktion. Gleiches gilt, wenn der Kunde an eine andere Adresse bzw. Entnahmestelle umzieht und einen neuen Vertrag mit Tibber abschließt oder wenn Tibber den Vertrag gemäß den AGB kündigt.