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Zusatzprodukt Smart Guard – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

Das Zusatzprodukt „Smart Guard“ sieht vor, dass der Kunde für eine festgelegte Dauer ein festes Entgelt („Smart Guard Entgelt“) zahlt und hierfür einen Höchstwert in ct/kWh („Preisdeckel“) auf den monatlichen durchschnittlichen Strompreis erhält. 

Soweit in diesem Vertrag keine Regelungen enthalten sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tibber Deutschland GmbH („Tibber-AGB“). 

2.Vertragsschluss

2.1 Das Angebot zu dem Zusatzprodukt Smart Guard wird Bestandskunden von Tibber direkt in der Tibber‑App angezeigt bzw. per E‑Mail mit einem Link auf das individuelle Angebot in der Tibber‑App bereitgestellt. Voraussetzung ist ein Tibber‑Konto und ein laufender Stromliefervertrag mit der Tibber Deutschland GmbH („Tibber“).

2.2 Mit Abgabe der Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig Smart Guard bestellen“ in der Tibber‑App gibt der Kunde ein Angebot gegenüber Tibber zum Abschluss des Smart Guard Zusatzproduktes unter Geltung dieser AGB ab.  Tibber sendet dem Kunden nach Eingang der Bestellung eine Eingangsbestätigung zu und nimmt das Angebot des Kunden in Textform an („Eingangs- und Vertragsbestätigung“). Die  Vertragsbestätigung und diese AGB bilden zusammen den vollständigen Vertrag („Vertrag“).

2.3 Smart Guard ist einem konkreten Stromliefervertrag zugeordnet. Hält der Kunde mehrere Stromlieferverträge, ist für jeden Liefervertrag, für die der Preisdeckel gelten soll, ein eigener Smart Guard Vertrag erforderlich.

3. Beginn und Dauer

3.1 Smart Guard gilt ab dem Startdatum („Startdatum“) und für den im Angebot und in der Vertragsbestätigung genannten Zeitraum.

3.2 Das Startdatum ist stets der 1. Kalendertag eines Monats.

3.3 Der Anwendungszeitraum des Smart Guard Preisdeckels ist ein fester Zeitraum, der in Kalendermonaten angegeben ist.

4. Smart Guard Entgelt

4.1 Die Höhe des Smart Guard Entgelts ist im Produktangebot und in der Vertragsbestätigung ausgewiesen. Es wird gleichmäßig auf die Monate der Smart Guard‑Dauer verteilt (z.B. bei drei Monaten wird je Monat ein Drittel des Gesamtentgelts berechnet).

4.2 Die monatliche Rate des Smart Guard Entgelts wird in die reguläre Stromrechnung des Kunden aufgenommen und ist gemeinsam mit den Entgelten für die Stromlieferung fällig. Es gelten die Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten des Stromliefervertrags (einschließlich SEPA‑Lastschrift, sofern dort genutzt). Bei Nichtzahlung gelten die Regelungen des Stromliefervertrags entsprechend.

5. Preisdeckel; Ausschlüsse; Ausgleichsmechanismus

5.1 Anwendungsbereich des Preisdeckels: Der Preisdeckel bezieht sich auf den monatlichen durchschnittlichen Bruttostrompreis je kWh und stellt sicher, dass dieser den im Vertrag ausgewiesenen Preisdeckel für den maßgeblichen Abrechnungsmonat nicht überschreitet.

Für die Zwecke dieses Vertrags ist der durchschnittliche Bruttostrompreis je kWh die Summe aus a) Strom-Börsenpreis (EPEX Spot Day‑Ahead) gemäß § 4 Abs. 2 lit. a) und Abs. 3 Tibber-AGB in der unter dem Stromliefervertrag geltenden Gewichtung (d.h. entweder viertelstundenscharf oder verteilt nach Standardlastprofil) und b) den weiteren Beschaffungskosten von Tibber gemäß § 4 Abs. 6 Tibber-AGB, soweit diese in ct/kWh ausgewiesen werden, d.h. Netznutzungsarbeitspreise, d) Konzessionsabgabe, e) Stromsteuer, f) Offshore Wind-Umlage, g) KWKG‑Umlage und h) Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Aufschlag für besondere Netznutzung). Zu dem Strom-Börsenpreis und den genannten weiteren Preisbestandteilen wird die Umsatzsteuer hinzugerechnet. 

5.2 Monatlicher Ausgleichsmechanismus: Tibber wendet während der gesamten Laufzeit von Smart Guard einen monatlichen Ausgleichsmechanismus an („Smart Guard Ausgleich“).

Für jeden Abrechnungsmonat ermittelt Tibber den durchschnittlichen Bruttostrompreis je kWh  nach Maßgabe von Ziffer 5.1. Überschreitet dieser Durchschnitt den vereinbarten Preisdeckel, wird die Stromrechnung des Kunden für diesen Monat so angepasst, dass der abgerechnete Durchschnittspreis dem Preisdeckel entspricht. Die Anpassung wird als gesonderte Rechnungsposition ausgewiesen. 

Endet der Stromliefervertrag im Laufe eines Monats, wird der Preisdeckel für den Zeitraum der Belieferung in diesem Monat auf den entsprechenden durchschnittlichen Bruttostrompreis je kWh angewendet.

5.3 Ausschlüsse: Der Preisdeckel umfasst ausschließlich den durchschnittlichen Bruttostrompreis je kWh.  Alle sonstigen, verbrauchsunabhängigen Kostenbestandteile wie die Tibber Gebühr, Netznutzungsleistungspreise bzw. -grundpreise und Messstellenentgelte sind ausdrücklich ausgeschlossen und in voller Höhe zu zahlen, zuzüglich des Smart Guard Entgelts.

5.4 Messdatenbasis und Korrekturen: Der monatliche Ausgleichsmechanismus wird auf Grundlage derjenigen Verbrauchswerte vorgenommen, die der jeweiligen Monatsabrechnung der Stromlieferung zugrunde liegen, einschließlich der zum Abrechnungszeitpunkt nach dem Stromliefervertrag zulässigen Schätzungen. Spätere Korrekturen der Verbrauchswerte erfolgen ausschließlich nach Maßgabe des Stromliefervertrags und werden dort abgerechnet. Sie begründen keinen Anspruch auf eine rückwirkende Neuberechnung des Smart Guard Ausgleichs und der Preisdeckel findet hierauf keine Anwendung. Mit Abschluss der Ausgleichsberechnung für einen Abrechnungsmonat ist der Smart Guard Ausgleich für diesen Monat abschließend und verbindlich.

5.5 Anpassung des Preisdeckels

Ändern sich nach Vertragsschluss von Tibber nicht beeinflussbare weitere Preisbestandteile des Strompreises gemäß § 4 Abs. 6 der Tibber‑AGB, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren oder nicht feststanden, ist Tibber berechtigt, den Preisdeckel mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung im Falle einer Erhöhung um genau den Betrag der jeweiligen Änderung dieser Preisbestandteile je kWh (brutto) anzuheben oder im Falle einer Reduktion verpflichtet, den Preisdeckel genau um diesen Betrag abzusenken. Die Änderung des Preisdeckels unterliegt der Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB. Dem Kunden steht das Recht zu, die Anpassung zivilgerichtlich überprüfen zu lassen.

Tibber informiert den Kunden vorab in Textform spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung des Preisdeckels unter Angabe der Gründe, der betroffenen weiteren Preisbestandteile, der Berechnungsgrundlagen und des Anpassungsbetrags (siehe Ziffer 8.1 dieser AGB). Der Kunde kann diese Zusatzvereinbarung Smart Guard in Textform fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen. Hierauf wird Tibber den Kunden in der Änderungsmitteilung hinweisen. 

6. Beendigung / Rückerstattungsausschluss

6.1 Rückerstattungsausschluss des Smart Guard Entgelts: Endet der Stromliefervertrag vor Ablauf des Smart Guard Vertrags (z.B. wegen Umzug, Lieferantenwechsel, Kündigung), ist das Smart Guard Entgelt für den verbleibenden Zeitraum nicht rückerstattungsfähig. Es bestehen in diesem Fall zudem keine Ansprüche auf Entschädigungen, Gutschriften oder Rückzahlungen für Preisunterschiede zwischen Strompreis und Preisdeckel, die im verbleibenden Zeitraum hätten entstehen können. Solche zukünftigen Differenzen verfallen mit Vertragsende.

6.2 Keine automatische Verlängerung: Der Smart Guard Vertrag verlängert sich nicht automatisch und muss gegebenenfalls erneut abgeschlossen werden.

7. Widerrufsrecht

7.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag  des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tibber Deutschland GmbH, Strelitzer Str. 60, 10115 Berlin, E-Mail: hello@tibber.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

7.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8.Schlussbestimmungen

8.1 Vertragliche Einordnung: Smart Guard ist ein eigenständiges Zusatzprodukt. Der Kunde muss diesen AGB im Bestellprozess ausdrücklich zustimmen.

8.2 Geltung: Diese AGB gelten ausschließlich für Smart Guard. Im Übrigen finden die Tibber-AGB des Stromliefervertrags (u.a. Zahlung, Abrechnung, Kündigung, höhere Gewalt) Anwendung, soweit vereinbar und durch diese Smart Guard‑AGB nicht verdrängt.

8.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

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