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AGB für E-Auto- & PV-Angebot

1. Allgemeines

1.1 Diese Kampagnenbedingungen („Kampagnenbedingungen“) gelten für alle Stromlieferverträge zwischen der Tibber Deutschland GmbH („Tibber“) und dem Kunden mit einem Bestelldatum im Kampagnenzeitraum („Zeitraum“). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Strom durch die Tibber Deutschland GmbH („AGB“) und die Vertragsbestätigung (zusammen „Vertrag“).

1.2 Diese Kampagnenbedingungen regeln, wie dem Kunden der jeweilige Kampagnenrabatt („Rabatt“) gewährt wird.

1.3 Der Rabatt gilt für alle Verträge im Zeitraum, was bedeutet, dass ein Kunde mit mehr als einem (1) Vertrag den Rabatt für jeden einzelnen Vertrag erhalten kann, sofern sich die Verträge auf unterschiedliche Zählpunkte (Marktlokationen) beziehen.

1.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Kampagnenbedingungen und anderen Teilen des Vertrags haben diese Kampagnenbedingungen Vorrang.

2. Rabattbedingungen

2.1 Der Rabatt besteht darin, dass die monatliche Tibber-Gebühr auf 0 Euro reduziert wird.

2.2 Die Tibber-Gebühr ist im Vertrag festgelegt. Beachten Sie, dass außer der Tibber-Gebühr keine weiteren Gebühren rabattiert werden, d.h. die weiteren Preisbestandteile außer der Tibber-Gebühr bleiben bestehen.

2.3 Der Rabatt wird während einer festgelegten Rabattperiode („Rabattperiode“) gewährt, siehe 4.

3. Voraussetzungen für den Rabatt

3.1 Damit der Rabatt in Anspruch genommen werden kann, müssen die folgenden Bedingungen vom Kunden erfüllt werden.

3.2 Der Kunde muss Tibber bis spätestens zum 30. Dezember 2024 ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Stromliefervertrages gemäß § 2 Abs. 1 lit. b. der AGB abgeben. Tibber behält sich das Recht vor, den Stichtag des Zeitraums anzupassen; Tibber wird den Zeitraum jedoch nicht rückwirkend verkürzen.

3.3 Der Verbrauch der Entnahmestelle war in den letzten drei (3) Monaten vor dem vom Kunden abgegebenen Angebot nicht durch einen Stromliefervertrag mit Tibber abgedeckt, es sei denn, ein Vormieter oder Voreigentümer wurde über dieselbe Entnahmestelle versorgt.

3.4 Der Kunde sichert Tibber zu, dass die Entnahmestelle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe des Kunden unter anderem aus einem EV-Ladegerät, einem EV oder einer PV-Anlage besteht. 

4. Rabattdauer und Beendigung

4.1 Der Rabatt wird ab dem ersten Monat der vertragsgemäßen Stromlieferung für einen Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten gewährt.

4.2 Nach Ablauf der Rabattperiode wird der zu diesem Zeitpunkt geltende Tibber-Tarif berechnet, ohne dass es einer besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf.

4.3 Tibber behält sich das Recht vor, die Richtigkeit der Zusicherung unter 3.4 zu überprüfen, indem der Kunde aufgefordert wird, Tibber einen ausreichenden Nachweis zu erbringen (z.B. ein Foto des installierten Produkts, eine Registrierungsbescheinigung oder eine Auftragsbestätigung). Bei Nichteinhaltung der Zusicherung unter 3.4 behält sich Tibber das Recht vor, den Rabatt zu kündigen oder vorübergehend auszusetzen. Gleiches gilt, wenn der Kunde auf die Aufforderung von Tibber nicht reagiert, einen ausreichenden Nachweis über das Vorhandensein der Geräte gemäß 3.4 zu erbringen. Wird betrügerisches Verhalten festgestellt, behält sich Tibber ferner das Recht vor, bereits gewährte Rabatte zu verrechnen. Jede Beendigung oder Aussetzung, die in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden erfolgt, hat sofortige Wirkung. Wenn der Rabatt gemäß dieser Klausel gekündigt oder ausgesetzt wird, bleibt der Vertrag in Kraft und die Tibber-Gebühr wird entsprechend berechnet. Eine vorübergehende Aussetzung hat keinen Einfluss auf den festen Endmonat der Rabattperiode.

4.4 Kündigt der Kunde den Vertrag während der Rabattperiode, sind die Bedingungen dieser Kampagne verwirkt. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde an eine andere Adresse/Entnahmestelle umzieht und einen neuen Vertrag mit Tibber abschließt oder wenn Tibber den Vertrag gemäß den AGB kündigt.