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Ökostrom-Zertifikate: Woher kommt der Strom wirklich?

Green energy: Certificates - Image

Strom fließt - egal ob er im Atomkraftwerk produziert wurde oder aus regenerativer Quellen stammt - in das gleiche Netz. Von da an ist es schlichtweg unmöglich nachzuvollziehen, woher das einzelne Elektron genau kommt. Wie kannst du also sichergehen, dass du wirklich Strom aus 100 % erneubaren Energien kaufst? In diesem Artikel erklären wir es.

Aus der Steckdose bei dir zu Hause fließt der sogenannte graue Strommix, egal ob du einen Ökostrom-Tarif besitzt oder nicht. Strom kann nämlich nicht wie im Onlineshop einfach nach Farbe bestellt werden. Er wird unabhängig seiner Erzeugung ins Gesamtnetz eingespeist. Dabei kümmern sich alle Anbieter darum, dass genau so viel Strom ins Netz eingespeist wird, wie ihre Kund:innen jeweils nachfragen. Im Mix variieren die genauen Anteile je nach Wetterlage von Tag zu Tag, doch im Durchschnitt kommen in Deutschland 51, 8 % aus erneuerbaren Quellen (Wind, Solar, Wasser, Biomasse). 

Doch wo liegt dann der grundlegende Unterschied zwischen einem Ökostromanbieter und einem herkömmlichen Versorger? Nun ja: Beide kaufen ihren Strom am Energiemarkt ein und investieren somit in eine konkrete Art der Stromerzeugung. Als Konsument:in hast du deshalb die Macht, mit deiner Anbieterwahl zu entscheiden, wohin Geld fließen soll. Nur Erzeugungsanlagen, die von den Lieferanten finanziert werden, können sich langfristig halten und ausgebaut werden. Mit deiner Anbieterwahl wählst du also indirekt auch, welche Energieformen zukünftig in der Breite genutzt werden und welche eben nicht.

Zur Unterstützung deiner Entscheidung gibt es bestimmte Nachweise, auf die du achten kannst. Dabei muss zwischen zweierlei unterschieden werden: 

1. Herkunftsnachweise...

werden in Form eines Zertifikats für alle Erzeugungsarten von Strom aus erneuerbaren Quellen ausgestellt. Wie der Name schon sagt, weisen sie Produktionsort und -art aus, und sind an den Zeitpunkt ihrer Einspeisung gebunden.

2. Gütesiegel...

sollen die Qualität des Stroms bewerten und werden von privatwirtschaftlichen Unternehmen ausgestellt. Dabei werden Lieferanten gegen Bezahlung auf bestimmte Kriterien geprüft und erhalten daraufhin die Berechtigung, das Siegel auf ihrer Website auszustellen. 

Wie funktionieren Herkunftsnachweise und wann kommt Strom wirklich zu 100 % aus erneuerbaren Quellen? 

Zur Absicherung der Kund:innen sind alle Anbieter dazu verpflichtet, ihre Kapitalströme offenzulegen. Bei Ökostrom läuft das in der EU nach dem "Renewable Energy Certificates System" (“Erneuerbare-Energien-Zertifikate System”) so ab: Jeder Produzent, der erneuerbaren Energien erzeugt, erhält einen Herkunftsnachweis dafür. Dieser kann nur ein einziges Mal verwendet werden, bevor er gelöscht wird, sodass eine Doppelvermarktung ausgeschlossen wird. Kontrolliert wird dies in Deutschland vom Umweltbundesamt, und zwar mithilfe des sogenannten "Herkunftsnachweisregisters für Ökostrom" (HKNR). Das HKNR bescheinigt Stromerzeugern eine Menge an Ökostrom ab einer Megawattstunde und überwacht zugleich die Entwertung der Zertifikate, nachdem sie von den Lieferanten erworben wurden. Weil dieses System für Endkund:innen Transparenz schafft, ist es (nach § 42 EnWG) für alle Anbieter verpflichtend, ihren eingekauften Strom anhand von Zertifikaten nachzuweisen.

Wenn die Zertifikate so strikt geregelt sind, wie funktioniert dann Greenwashing? 

Das System der Herkunftsnachweise ist wie erwähnt ein europaweites. Alle Produzenten der EU – inklusive Norwegen und der Schweiz –  erhalten pro erzeugter Megawattstunde Strom einen Herkunftsnachweis. Das bedeutet, ein deutscher Stromlieferant kann auch Zertifikate aus alten norwegischen Wasserkraftwerken benutzen und so “grünen Strom” verkaufen. Damit wurde dann jedoch keine zusätzliche Kapazität aus erneuerbaren Quellen finanziert oder gar der allgemeine Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen erhöht. Es wurde einfach zusätzlicher Umsatz für ein altes Wasserkraftwerk generiert.

Anders sieht es aus, wenn man Strom, bzw. Herkunftsnachweise aus lokalen und relativ neuen Quellen bezieht. Damit unterstützt man aktiv den neuen Ausbau erneuerbarer Energiequellen vor Ort. Dieser Faktor wird bei manchen Gütesiegeln auch geprüft, wobei man jedes Gütesiegel genauer betrachten muss. Beliebt sind in Deutschland vor allem das Ok PowerGrüner Strom Label, TÜV SüdNord und Greenpeace. Die Links zu den Details der einzelnen Gütesiegel findest du weiter unten.

EnWG-Novelle – Ende des “legalen Greenwashing”

Nach der bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingung waren Stromlieferanten verpflichtet, den Anteil des Stroms auszuweisen, der durch die EEG-Umlage finanziert wurde. Das Problem hierbei: Die Kennzeichnung vermischt Angaben, die eigentlich nicht miteinander gemischt werden sollten. Denn es handelt sich zum einen um den tatsächlich eingekauften Strom und zum anderen um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der angibt, wie viel EEG-Strom Kund:innen über die Zahlung der EEG-Umlage finanziert haben. Auf diese Art erschien der bisher von den Anbietern ausgewiesene Strommix um bis zu 58 % grüner als er eigentlich war.

Seit dem 27. Juli 2021 ist damit Schluss! Eine in Kraft getretene Novelle des EnWG liefert nun (unter anderem) neue Regelungen zur Stromkennzeichnung, die es für die Endverbraucher:innen leichter machen, zu erkennen, woher der Strom eines Anbieters tatsächlich kommt. Nach der neuen Kennzeichnung müssen Stromanbieter neben dem Ausweis des Produktmixes (also die Zusammensetzung des Stroms bei einem bestimmten Tarif) auch den sogenannten Unternehmensverkaufsmix ausweisen. Dieser Unternehmens-Strommix umfasst alle Stromeinkäufe des Versorgers. In diesem darf der über die EEG-Umlage finanzierte Strom nicht mehr mit einbezogen werden, da er auch nicht am Strommarkt beschafft wird.

Wie funktioniert das bei Tibber? 

Wir beziehen 100 % unseres Stroms aus erneuerbaren Energiequellen. Aufgrund unseres wachsenden Bedarfs (wir gewinnen zum Glück immer mehr Kund:innen) kaufen wird dabei inzwischen Herkunftsnachweise von Produzenten in ganz Europa. 2022 kamen genau 88,9 % unserer Energie aus Offshore-Windparks, 4,26 % aus Laufwasserkraft und 6,84 % aus sonstigen erneuerbaren Quellen. Wir erhalten einen Herkunftsnachweis für jede MWh, die an Strom erzeugt wurde, und entwerten ihn entsprechend. Die genauen Angaben zu unserem Energieträgermix findest du übrigens hier.

Fazit 

Herkunftsnachweise beweisen, dass eine bestimmte Menge Strom in einer bestimmten Anlage produziert wurde. Für Energieversorger sind sie eine Absicherung, dass genügend Ökostrom produziert wird und für Kund:innen gleichzeitig die Garantie, dass ihr Geld nur in Strom aus erneuerbaren Quellen investiert wird. Aber Achtung! Man muss sich beim jeweiligen Lieferanten stets informieren, woher seine Herkunftsnachweise kommen. Falls du nach weiteren Informationen zu der genauen Gesetzgebung oder der Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus dem Ausland suchst, findest du hier weitere Informationen dazu. 

Zu guter Letzt sind hier noch 5 Fragen, die die bei der Auswahl deines Ökostromanbieters helfen können: 

  • Spricht die Website von 100 %  Ökostrom? 

  • Wird die Zusammensetzung der Herkunftsnachweise auf der Website aufgeschlüsselt und transparent erklärt?

  • Ist der Anbieter kein Tochterunternehmen einer Firma, die gleichzeitig Atomstrom produziert? Wie das aussehen kann, erfährst du hier.

  • Weist der Versorger ein Label aus? Sofern erwünscht, empfehlen wir zur Orientierung Gütesiegel wie z. B. Ok Power oder Grüner Strom Label. Falls du selbst bestimmen magst, was dir wichtig ist, findest du hier die jeweilige Kriterienliste für Ok PowerGrüner Strom LabelTÜV und Greenpeace, die ein Anbieter erfüllen muss, um das jeweilige Label führen zu dürfen.

Worauf wartest du noch? 

Mit unserem Stromvertrag erhältst du transparent ausgewiesenen Ökostrom und Zugang zur innovativsten Strom-App in Deutschland. Du zahlst nur den Börsenstrompreis für den verbrauchten Strom, die üblichen Steuern und Abgaben, Netz- und Messstellengebühren sowie 5,99 € Tibber-Gebühr pro Monat. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit und du kannst jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

*Erneuerbare-Energien-Gesetz

Publiziert 1.10.2020
Hana Wilson
PR & Communications - German market
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