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Heizungsförderung 2020 - Alles was du wissen musst

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Deutsche Heizungen sind zu alt - im Schnitt haben sie 17 Jahre auf dem Heizkessel - und stoßen somit unnötig viel CO2 aus. Durch das Modernisieren von ineffizienten Heizungsanlagen und Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Energiestandards von Häusern, könnten pro Jahr etwa 60 Tonnen CO2 vermieden werden. Im Zuge der Wärmewende wurden daher umfassende Förderungen für die Heizungsmodernisierung beschlossen. Noch bis Ende 2020 stehen vor allem beachtliche staatliche Förderungen zur Verfügung. Wir fassen hier zusammen, was du über die Heizungsförderung wissen musst.

Wer fördert?

Für die Heizungsförderung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die zentralen Anlaufstellen sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus gibt es auch in den einzelnen Bundesländern regionale und lokale Förderprogramme. 

Die staatliche Förderung durch das BAFA unterstützt vor allem die erneuerbaren Energien durch hohe Zuschüsse beim Austausch alter Heizungen gegen moderne, energieeffiziente Systeme. Da es sich hierbei um das umfangreichste Förderprogramm handelt, gehen wir im Folgenden genauer auf dieses ein. Die KfW bietet zusätzlich zinsgünstige Kredite für die Durchführung von Heizungsmodernisierungen an. Beide Förderungen können miteinander kombiniert werden. Bei einer Förderung durch die KfW muss allerdings immer ein Experte für Energieeffizienz in die Planung mit einbezogen werden. 

BAFA Förderung - Das Wichtigste vorweg 

Um die mitunter beachtlich hohen Zuschüsse des BAFA in Anspruch nehmen zu können, musst du den Antrag vor Vorhabensbeginn, also vor dem Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zur Ausführung der Modernisierungsmaßnahme, beim BAFA stellen. Planungsleistungen dürfen aber vor Antragstellung erbracht werden. Außerdem können die Kosten nach Antragstellung nicht nach oben angepasst werden. Fallen sie also höher aus als anfänglich angenommen, werden diese Mehrkosten nicht in die Förderung einbezogen.  Du solltest also in jedem Falle sorgfältig planen, am besten mit einem Experten und Kostenvoranschlag. Der Antrag beim BAFA kann dann online gestellt werden. Erst nach der erteilten Vorab-Bewilligung kannst du dann mit deinem Vorhaben beginnen. Wenn du alle nötigen Nachweise eingereicht hast, erhältst du dann die Förderung. 

Auch wichtig: Eine Förderung ist nicht möglich, wenn eine gesetzliche Austauschpflicht der Heizung besteht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist. 

Wer ist antragsberechtigt? 

Alle Privatpersonen können einen Antrag auf die Heizungsförderung des BAFA stellen. Darüber hinaus sind auch antragsberechtigt:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

  • freiberuflich Tätige

  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände

  • Unternehmen

  • gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften

Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.

Was wird gefördert?

Die Höhe der BAFA-Förderung berechnet sich immer als prozentualer Anteil der für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Investitionskosten. Dabei handelt es sich grundsätzlich um die Anschaffungskosten der geförderten Heizungsanlage, die Kosten für deren Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Dabei unterscheidet man zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden. 

  • Förderfähig in Neubauten sind alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Heizung stehen. Das gilt bis zum Anschluss an die Wärmeverteilung.

  • Bestandsgebäude sind alle Bauten, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war. Hier sind zusätzlich zu allen zuvor genannten Kosten auch energetische Optimierungen der Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, der Warmwasserbereitung sowie die für den neuen, förderfähigen Wärmeerzeuger erforderlichen Sanierungen/Umbauarbeiten von Heiz-/Technikräumen und Schornsteinen förderfähig. 

Für Wohngebäude sind die anerkennbaren förderfähigen Kosten auf maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit, d. h. einer Gesamtheit von einzelnen oder zusammen liegenden Räumen, die nach außen abgeschlossen und zu Wohnzwecken bestimmt sind,  begrenzt.

Förderung bei Neubauten

Solarkollektoranlagen

… werden mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert.

Biomasse- & Wärmepumpenanlagen

… werden mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. 

Förderung bei bestehenden Gebäuden

Solarthermieanlagen

... werden mit bis zu 30 % der förderfähigen Kosten gefördert, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.

Biomasseanlagen

… werden mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten gefördert.

Effiziente Wärmepumpenanlagen

… werden mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten gefördert. Das schließt auch Nachrüstungen von Heizungssystemen ein, die zwei verschiedene Energieträger nutzen, wenn sie überwiegend der Raumheizung, Warmwasserbereitung oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.

Wärmepumpen selber verursachen bei ihrem Betrieb keinerlei Emissionen. Wird zu ihrem Betrieb ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien bezogen, ist die Wärmepumpe eine besonders umweltfreundliche Lösung zur Wärmeversorgung. Die Wärmesteuerung kann hier zudem sehr einfach intelligent gemacht werden. So sparst du Kosten, ohne deine Komfort einschränken zu müssen. Mit dem stündlichen Stromtarif von Tibber können dazu bald auch aktuelle Strompreise in die intelligente Wärmesteuerung einbezogen werden. Weitere Vorteile der Wärmepumpe sind:

  • Sie können auch zum Kühlen verwendet werden.

  • Du brauchst weder Schornstein noch Schornsteinfeger.

  • Wärmepumpen haben eine lange Lebensdauer und sind sehr wartungsarm.

  • Durch den besseren Energiestandard steigt der Wert der Immobilie deutlich. 

Hybridheizungen

Hierbei handelt es sich um Heizsysteme, die mehrere Anlagen zur Wärmegewinnung kombinieren. Bei der Förderung unterscheidet sich zwischen EE-Hybridheizungen, und Gas-Hybridheizung.

  • EE-Hybridheizungen kombinieren ausschließlich Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe). Die Förderung beträgt hier bis zu 35 % der förderfähigen Kosten.

  • Gas-Hybridheizungen kombinieren eine neue Gasheizung mit einer oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik miteinander. Dabei muss der erneuerbare Wärmeerzeuger mindesten 25% der Heizlast übernehmen können. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. 

„Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen

Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine Vorstufe der Gas-Hybridheizung. Bei deren Erstellung kann zunächst nur ein neuer Gasbrennwertkessel installiert werden, falls hybridfähige Steuer- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut wird. Die Erweiterung zur Gas-Hybridheizung muss spätestens nach 2 Jahren erfolgen, sonst entfällt die Förderung von immerhin 20% der förderfähigen Kosten.

Im Vergleich zur direkten Installation einer Gas-Hybridheizung ist die “renewable ready” Lösung allerdings die teurere Option, denn

  • die Förderung fällt geringer aus als bei der Gas-Hybridheizung

  • die Nachrüstpflicht ist mit großem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden

  • mit der Sofortinstallation sparst du sofort Heizkosten durch die Nutzung des erneuerbaren Wärmeerzeugers

Austauschprämie für Ölheizungen

Ölheizungen stellen die klimaschädlichste Form der Heizung dar. Aber noch rund ein Viertel der deutschen Haushalte heizt mit Erdöl. Um hier einen besonderen Anreiz zu schaffen, wird der Austausch alter Ölheizungen zusätzlich gefördert. Bei der Umrüstung auf eine der oben aufgelisteten Heizsysteme, erhöht sich der entsprechende Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für neue Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und für Hybridheizungen, die auch Erdgas nutzen, ein Fördersatz von 40%.

Genaueres zu den technischen Voraussetzungen für die Förderung der einzelnen Heizanlagen findest du hier.

Worauf wartest du noch? 

Mit unserem Stromvertrag erhältst du Zugang zur innovativsten Strom-App in Deutschland. Du zahlst nur den Einkaufspreis für den verbrauchten Strom, Netz- und Messstellengebühren und 5,99 € Tibber-Gebühr pro Monat. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit und du kannst jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

Publiziert 8.10.2020
Annett Gröschner
Storyteller
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