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Elektromobilität: Welche Förderungen gibt es?

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Die Verkaufszahlen von Elektroautos erreichen Jahr um Jahr neue Rekordwerte. Mit dem EU-weit beschlossenen Verbrenner-Aus bis 2035 wird dieser Trend einen gehörigen Extraschub bekommen. Gute Nachrichten fürs Klima also! Doch noch sind viele Stromer eine kostspielige Angelegenheit. Grund genug, sich einmal genauer mit den staatlich Subventionen auseinanderzusetzen. Hier findest du das Wichtigste auf einen Blick.

E-Auto-Förderung 2023

Beim Umweltbonus, der beim “Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle” (BAFA) beantragt wird, handelt es sich um ein Subventionsmodell, das von Staat und Herstellen gestellt wird. Der Herstelleranteil, der sozusagen on top kommt, beträgt dabei jeweils die Hälfte des jeweiligen BAFA-Förderanteils. Während diese Kombi in 2022 noch Fördersummen von bis zu 9000 € bedeuten konnte, wurden die Richtlinien zum 1. Januar 2023 angepasst. Die Höhe des Umweltbonus 2023 hat sich in der Folge um 25 Prozent verringert. Plug-In-Hybride werden ab sofort gar nicht mehr subventioniert. Auch für Unternehmen sieht es bald weniger rosig aus: Ab 1. September wird der Umweltbonus für E-Autos auf Privatpersonen beschränkt. Allerdings plant das “Bundesministerium für Digitales und Verkehr” (BMDV) eine Nachfolgelösung, deren genaue Konditionen noch in diesem Frühjahr bekanntgegeben werden.

Auch wenn es 2024 zu weiteren Reduktionen kommen wird und der Umweltbonus 2025 wahrscheinlich komplett ausläuft, gilt festzuhalten: Die Förderung ist das derzeit attraktivste Modell. Wir haben im Folgenden einmal aufgelistet, welche Fördersätze du erwarten kannst. 

Zuschuss E-Auto: Diese Fördersätze gelten aktuell

Kauf eines Elektrofahrzeugs unter 40.000 € Nettolistenpreis:

  • Bis 6.750 € (4.500 Euro BAFA/2.250 Euro Hersteller)

Kauf eines Elektrofahrzeugs über 40.000 € Nettolistenpreis:

  • Bis zu 4.500 € (3.000 Euro BAFA/1.500 Euro Hersteller)

→ Hinweis: Fahrzeuge über einem Kaufpreis von 65.000 erhalten keiner Förderung. Das gilt auch für alle weiteren unten aufgeführten Förderfälle.

Leasing (ab 24 Monaten) eines Elektrofahrzeugs unter 40.000 € Nettolistenpreis:

  • Bis 6.750 € (4.500 Euro BAFA/2.250 Euro Hersteller)

Leasing (ab 24 Monaten) eines Elektrofahrzeugs über 40.000 € Nettolistenpreis:

  • Bis zu 4.500 € (3.000 Euro BAFA/1.500 Euro Hersteller)

Leasing (12-23 Monate) eines Elektrofahrzeugs unter 40.000 € Nettolistenpreis:

  • Bis zu 3.375 € (2250 Euro BAFA/1125 Euro Hersteller)

Leasing (12-23 Monate) eines Elektrofahrzeugs über 40.000 € Nettolistenpreis:

  • Bis zu 2250 € (1500 Euro BAFA/750 Euro Hersteller)

Kauf eines gebrauchten E-Autos bis zu einem Preis von 65.000 €:

  • Bis zu 4500 € (3000 Euro BAFA/1500 Euro Hersteller)

Ganz wichtig: Für alle Fälle gilt, dass der Kauf nur bei Modellen subventioniert wird, die auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgeführt sind. Alle Informationen und eine Anleitung, wie genau du die Förderung beantragst, findest du hier.

Richtlinien

Damit dein Antrag beim BAFA Chancen auf Erfolg hat, müssen folgende Bedingungen auf jeden Fall erfüllt sein:

  • Du musst eindeutig als Halter:in des Fahrzeugs identifizierbar sein

  • Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs auf dich als seine:n Halter:in erfolgen

  • Der Herstelleranteil muss verbindlich im Kauf-/Leasingvertrag ausgewiesen werden

  • Das E-Auto muss mindestens 24 Monate auf dich zugelassen sein

Unabhängig davon, ob du das E-Auto kaufst oder leasen möchtest, über die Höhe der tatsächlichen Fördersumme entscheidet das Datum der Zulassung. Erst ab Zulassung kann der Antrag nämlich überhaupt gestellt werden. Das führt durchaus zu einigen Ungewissheiten. Denn es gibt ausdrücklich keinen Rechtsanspruch auf die Ausschüttung der Fördersumme. Sollten die Haushaltsmittel, die für den Fördertopf bereitstehen, ausgeschöpft sein, kann es also sein, dass du leer ausgehst. Die Chancen auf Erfolg, um das klarzustellen, sind jedoch gut. Also scheu bloß nicht davor zurück, dich für deinen Anteil an mehr Elektromobilität subventionieren zu lassen!

Steuerliche Vorteile und zusätzliche Förderungen

Für reine Elektrofahrzeuge (also keine Hybride) gelten außerdem attraktive steuerliche Vergünstigungen. Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) werden sie für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2025 und wird maximal bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Findet innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums ein Halterwechsel statt, wird die Steuerbefreiung weiterhin für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird eine um 50% ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer fällig.

Für reine E-Dienstwagen, die Angestellten vom Unternehmen gestellt werden, dient nur die Hälfte des Bruttolistenpreises als monatliche Besteuerungsgrundlage. Weiterhin ist das kostenlose Aufladen des Elektro- oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei. Auch für zu Hause kann den Arbeitnehmenden eine betriebliche Ladevorrichtung überlassen werden, ohne dass dieser Vorteil versteuert werden muss. Übereignet das Unternehmen Ladevorrichtungen für die Nutzung außerhalb des Betriebes, oder leistet Zuschüsse für den Erwerb und Nutzung von Ladevorrichtungen, kann dieser geldwerte Vorteil pauschal mit 25 % versteuert werden. Beide Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2030. Hier findest du alle Hintergrundinformationen.

Dein Elektrauto + Tibber = 💚

Eine der beliebtesten Funktionen bei Tibber ist das Smart Charging. Beim Smart Charging verschieb der Tibber-Algorithmus das Laden deines E-Autos automatisch in jene Stunden des Tages, in denen der Preis am niedrigsten ist. 

Auch nice: Auto-Besitzern:innen können ihre CO2-Einsparungen durch Teilnahme am Handel mit der sogenannten “Treibhausgasminderungsquote" vergüten lassen. Wir reichen deinen THG-Antrag einfach und schnell für dich ein. 300 € pro Jahr und angemeldetem E-Auto warten auf dich. 

Worauf wartest du noch? 

Mit unserem Stromvertrag erhältst du Zugang zur innovativsten Strom-App in Deutschland. Du zahlst nur den Börsenstrompreis für den verbrauchten Strom, Netz- und Messstellengebühren und 5,99 € Tibber-Gebühr pro Monat. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit und du kannst jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

Publiziert 23.8.2021
Johannes Dreyer
Storyteller
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